Eine Betriebsrente - oder auch betriebliche Altersversorgung (bAV) - liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern/-innen aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Aufgrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft ist es zwingend notwendig, neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Dies betrifft im Kern all diejenigen Menschen, die in die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen - also alle Arbeitnehmer/-innen. Prinzipiell macht eine betriebliche Altersvorsorge für jede/-n Arbeitnehmer/-in Sinn, gerade auch wegen der geringen effektiven finanziellen Belastung, die mit der bAV verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu auch das Rechenbeispiel auf der Seite Entgeltumwandlung anzusehen. Alle Arbeitnehmer haben per Gesetz einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, in seinem Betrieb eine Betriebsrente anzubieten. Wie diese im Detail aussieht, hängt von mehreren Faktoren ab. So kann der Arbeitgeber etwa vorgeben, dass ein bestimmter Durchführungsweg gewählt werden muss. Desweiteren existieren besonders in größeren Firmen oft Rahmenverträge mit einem bestimmten Versorgungsträger, sodass die Arbeitnehmer nicht frei wählen können, über welchen Versorgungsträger sie ihre Betriebsrente in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben aber alle Arbeitnehmer ein Anrecht auf eine Betriebsrente. Aber auch Geschäftsführer und Gesellschafter können die Vorzüge der betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Die betriebliche Altersversorgung ist aus vielen verschiedenen Gründen interessant, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs- Fonds Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse Hohe Flexibilität (z.B. private Weiterführung eines Vertrags bei Ausscheiden aus dem Betrieb) Absicherung der Familie im Alter sowie im Todesfall Steuerersparnis: die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen geringer Verwaltungsaufwand Erhöhung der Mitarbeitermotivation Risikoentlastung - das Versorgungsrisiko liegt beim Versorgungsträger Erhöhung der Mitarbeiterbindung, Vermeidung hoher Fluktuationskosten Steigerung der Mitarbeiter-Identifikation mit dem Unternehmen Möglichkeit, soziale Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen, gesteigerte Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt Impressum (c) 2011 Betriebsrente24.net Betriebsrente Direktversicherung Entgeltumwandlung Warum Betriebsrente? Angebot anfordern (c) pixelio / knipseline 2011

Betriebsrente - was ist das?

Betriebsrente - für wen macht sie Sinn?

Betriebsrente - Anspruch auf bAV

Betriebsrente - welche Vorteile bietet sie?

Betriebsrente - Vorteile für Arbeitnehmer:

Betriebsrente - Vorteile für Arbeitgeber:

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