Eine Betriebsrente - oder auch betriebliche Altersversorgung (bAV) - liegt dann vor,
wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern/-innen aus Anlass eines
Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und
wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Aufgrund des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft ist es zwingend
notwendig, neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine zusätzliche private
und/oder betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Dies betrifft im Kern all
diejenigen Menschen, die in die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
- also alle Arbeitnehmer/-innen. Prinzipiell macht eine betriebliche Altersvorsorge für
jede/-n Arbeitnehmer/-in Sinn, gerade auch wegen der geringen effektiven
finanziellen Belastung, die mit der bAV verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen, sich
dazu auch das Rechenbeispiel auf der Seite Entgeltumwandlung anzusehen.
Alle Arbeitnehmer haben per Gesetz einen
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
(bAV). Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber
verpflichtet ist, in seinem Betrieb eine
Betriebsrente anzubieten. Wie diese im Detail
aussieht, hängt von mehreren Faktoren ab.
So kann der Arbeitgeber etwa vorgeben, dass ein
bestimmter Durchführungsweg gewählt werden
muss. Desweiteren existieren besonders in
größeren Firmen oft Rahmenverträge mit einem
bestimmten Versorgungsträger, sodass die
Arbeitnehmer nicht frei wählen können, über welchen Versorgungsträger sie ihre
Betriebsrente in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich haben aber alle Arbeitnehmer ein Anrecht auf eine Betriebsrente.
Aber auch Geschäftsführer und Gesellschafter können die Vorzüge der betrieblichen
Altersvorsorge nutzen.
Die betriebliche Altersversorgung ist aus vielen verschiedenen Gründen interessant,
sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
•
staatlich geförderte Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge
•
Sicherheit im Insolvenzfall des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-
Fonds
•
Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse
•
Hohe Flexibilität (z.B. private Weiterführung eines Vertrags bei Ausscheiden
aus dem Betrieb)
•
Absicherung der Familie im Alter sowie im Todesfall
•
Steuerersparnis: die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind als
Betriebsausgaben abzugsfähig
•
Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen
•
geringer Verwaltungsaufwand
•
Erhöhung der Mitarbeitermotivation
•
Risikoentlastung - das Versorgungsrisiko liegt beim Versorgungsträger
•
Erhöhung der Mitarbeiterbindung, Vermeidung hoher Fluktuationskosten
•
Steigerung der Mitarbeiter-Identifikation mit dem Unternehmen
•
Möglichkeit, soziale Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen,
gesteigerte Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt
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